Neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Stärkere Transparenz und verbesserter Schutz

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen zukünftig bei der Beantragung von Krediten besser geschützt und ihre Kreditwürdigkeit besser überprüft werden. Diese neue Verbraucherkreditrichtlinie wurden am 9. Oktober 2023 vom Rat der Europäischen Union beschlossen und ersetzt die Richtlinie von 2008. Als Verbraucherkredite zählen Darlehen für den Kauf von Konsumgütern und Dienstleistungen.

Durch die erschwerte Wirtschaftslage ermöglichen sich die Menschen ihre Wünsche vermehrt durch die Aufnahme von Verbraucherkrediten. Doch auch aufgrund der Digitalisierung ist die neue Richtlinie sinnvoll, denn die Digitalisierung bringt neue Akteure und Produkte auf den Markt. Momentan sind aus Sicht des EU-Verordnungsgebers überschuldete Kunden nicht ausreichend geschützt und die Vorschriften in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten noch nicht synchronisiert.

Änderungen zum Schutz von Verbrauchern und Verbraucherinnen

Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie sorgt im Allgemeinen für mehr Transparenz und somit auch verbesserten Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher. Es wird verlangt, dass die Standardinformationen zu Krediten klar und verständlich gemacht sowie Kosten und Bedingungen transparent kommuniziert werden. Dazu müssen sie auffallen und anhand eines Beispiels dargestellt werden. Die Regulierung legt auch die Form und den Inhalt der Informationen, welche in Werbungen enthalten sind, fest und verpflichtet Kreditanbieter, personalisierte Informationen vor Vertragsabschluss zu geben. Diese vorvertraglichen Informationen müssen dem Verbraucher mindestens einen Tag vor der Vertragsbindung zur Verfügung gestellt werden. Dies soll dazu führen, dass Verbraucher und Verbraucherinnen gut informierte Entscheidungen treffen und einzelne Angebote mühelos vergleichen können. Dabei sollen auch technische Einschränkungen bestimmter Medien, wie etwa Bildschirme oder Mobiltelefone, berücksichtigt werden. Somit wird die vorvertragliche Informationspflicht ausgeweitet.

Auch werden die Regeln für die Kreditwürdigkeit dadurch verschärft, dass nun strengere Vorgaben bei den zu berücksichtigenden Kundeninformationen gelten. Das Schutzniveau wird an die Wohnimmobilienkreditrichtlinie angepasst. Dabei werden Verbraucherkredite vor allem nur dann gewährt, wenn festgestellt wurde, dass der Verbraucher seiner Verpflichtung mit hoher Wahrscheinlichkeit nachkommen kann und die Kreditwürdigkeitsprüfung somit positiv ausfiel.

Kleinkredite und BNPL-Produkte im Fokus

Auch wird es neu zur Pflicht, eine Bonitätsprüfung bei Kleinkrediten durchzuführen. Bis anhin musste die Bonität bei Kleinkrediten bis zu 200 Euro nicht geprüft werden, dies wurde nun aber geändert, um die Konsumenten vor einer möglichen Überschuldung zu schützen. Dies betrifft auch die «Buy Now Pay Later (BNPL)»-Methode. Vor allem im Onlinehandel wird sich diese Änderung bemerkbar machen, denn BNPL hat sich als beliebte Zahlungsoption im E-Commerce etabliert, welche auch noch Wachstumspotenzial hätte. Während die Verbraucherschutzverbände diese Anpassung befürworten, rechnen die Händler mit mehr Bürokratie und einem aufwändigeren Checkout-Prozess, was negative Auswirkungen auf die Customer Journey haben werde.

Was bedeutet das für die Schweiz?

Die neue Richtlinie gilt zurzeit nur für EU-Mitgliedsstaaten, welche nach gegenwärtigem Stand zwei Jahre Zeit haben, um diese in nationales Recht zu übertragen. Durch die wirtschaftliche Zusammenarbeit der Schweiz und der EU sind ähnliche Regeländerungen in der Schweiz nicht auszuschliessen. Somit könnten auch hierzulande neue Vorgaben für einen verstärkten Schutz von Verbrauchern und Verbraucherinnen umgesetzt werden. Momentan bestehen aber keine konkreten Pläne für eine Gesetzesrevision. Die aktuellen Entwicklungen betreffend der neuen Verbraucherkreditrichtlinie der EU werden laut Bundesamt für Justiz jedoch aufmerksam verfolgt.

23.11.2023




Felder mit einem * müssen ausgefüllt werden.

Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschliesslich zum Personalisieren unseres Newsletters verwendet und nicht an Dritte weiter gegeben. Die Angaben sind freiwillig. Zu statistischen Zwecken führen wir ein Link-Tracking durch.